Beitragsordnung A007 der Chor e.V.
Folgende Beitragsordnung wurde vom Vorstand des A007 der Chor e.V. erarbeitet und beschlossen. Die Mitgliederversammlung hat am 30.05.2022 und 25.01.2024 den Änderungen zugestimmt:
- Vereinsmitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 24 €.
- Die Aufgaben des Vereins werden durch die Mitgliedsbeiträge der Vereinsmitglieder und Spenden finanziert. Die Aktiv-Mitglieder erklären sich bereit, zur Finanzierung des Honorars für die musikalische Leitung ergänzend zum jährlichen Mitgliedsbeitrag von Februar bis Dezember eine monatliche Spende in folgender Höhe zu leisten:
- Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 15 €
- Familienangehörige eines aktiven Mitglieds 5 €
- Jugendliche unter 18 Jahren sowie Mitglieder des Jugendchors zahlen anstelle des jährlichen Mitgliedsbeitrags eine monatliche Spende von 5 €
Der Vorstand kann im Einzelfall über Ermäßigungen entscheiden.
- Unabhängig von Ziffer 2 können Umlagen von den Mitgliedern erhoben werden z.B. für die Anschaffung von Noten durch den Verein. Umlagen müssen vom Vorstand beschlossen und durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden.
- Die jährlichen Mitgliedsbeiträge aller Mitglieder werden im Januar, die monatlichen Spenden der Aktiv-Mitglieder von Februar bis Dezember im Rahmen des SEPA-Mandats erhoben.
- Über alle eingehenden Spenden wird eine Spendenbescheinigung
- Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand geändert werden. Änderungsbeschlüsse des Vorstands sind durch die nächste Mitgliederversammlung zu bestätigen.
- Diese Beitragsordnung tritt am 25.01.2024 in Kraft.
Müllheim, den 25.01.2024
gez. gez.
Dagmar Wettstein Heike Wettstein
1. Vors. A007 der Chor e.V. 2. Vors. A007 der Chor e.V.