Beitragsordnung

Beitragsordnung A007 der Chor e.V.

Folgende Beitragsordnung wurde vom Vorstand des A007 der Chor e.V. erarbeitet und beschlossen. Die Mitgliederversammlung hat am 30.05.2022 und 25.01.2024 den Änderungen zugestimmt:

  1. Vereinsmitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 24 €.
  2. Die Aufgaben des Vereins werden durch die Mitgliedsbeiträge der Vereinsmitglieder und Spenden finanziert. Die Aktiv-Mitglieder erklären sich bereit, zur Finanzierung des Honorars für die musikalische Leitung ergänzend zum jährlichen Mitgliedsbeitrag von Februar bis Dezember eine monatliche Spende in folgender Höhe zu leisten:
    • Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 15 €
    • Familienangehörige eines aktiven Mitglieds    5 €
    • Jugendliche unter 18 Jahren sowie Mitglieder des Jugendchors zahlen anstelle des jährlichen Mitgliedsbeitrags eine monatliche Spende von 5 €

Der Vorstand kann im Einzelfall über Ermäßigungen entscheiden.

  1. Unabhängig von Ziffer 2 können Umlagen von den Mitgliedern erhoben werden z.B. für die Anschaffung von Noten durch den Verein. Umlagen müssen vom Vorstand beschlossen und durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden.
  2. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge aller Mitglieder werden im Januar, die monatlichen Spenden der Aktiv-Mitglieder von Februar bis Dezember im Rahmen des SEPA-Mandats erhoben.
  3. Über alle eingehenden Spenden wird eine Spendenbescheinigung
  4. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand geändert werden. Änderungsbeschlüsse des Vorstands sind durch die nächste Mitgliederversammlung zu bestätigen.
  5. Diese Beitragsordnung tritt am 25.01.2024 in Kraft.

Müllheim, den 25.01.2024

gez.                                                                            gez.

Dagmar Wettstein                                                     Heike Wettstein
1. Vors. A007 der Chor e.V.                                       2. Vors. A007 der Chor e.V.